Die Gebäudehülle ist mit aktuell vorgeschriebenen und energiesparenden Bauweisen so dicht, dass das übliche Lüftungshalten zum Luftaustausch von Nutzern nicht mehr ausreichend sein kann. Mit dem Lüftungskonzept soll nachgewiesen werden, ob bei Neubau bzw. nach Modernisierung ein ausreichender Luftaustausch stattfinden kann. Dieses ist nicht mit einer Lüftungsplanung zu verwechseln, welche Lüftungsgeräte und -leitungen auslegt.
Die Notwendigkeit zum Lüftungskonzept ergibt sich aus den Vorschriften, wie z.B. der DIN 1946-6, Energieeinsparverordnung EnEV, etc. Wichtiger und mit direkter Auswirkung auf den Nutzer steht hier der Schutz vor Schimmelbildung sowie anderen Feuchteschäden bis zu hygienischen Gründen und besserer Atemluft.
Wann ist ein Lüftungskonzept erforderlich ?
Bei Neubau und bei wesentlichen Modernisierungen ist ein Lüftungskonzept zu erstellen. Hier erfolgt der Nachweis je Wohneinheit. Beim Einfamilienhaus oder Reihenhaus handelt es sich hier um eine Wohneinheit. Ist das Wohngebäude in 2 oder mehr Wohnungen unterteilt, ist für jede Wohnung eine Lüftungskonzept notwendig.
Eine wesentliche Modernisierung liegt bereits vor, wenn mehr als 1/3 der vorhandenen Fenster oder mehr als 1/3 der Dachfläche getauscht bzw. modernisiert werden.
Inhalt des Lüftungskonzeptes
Das Lüftungskonzept berücksichtigt vier sogenannte „Lüftungsstufen“, welche unterschiedliche Nutzungsbedingungen in der Wohneinheit darstellen. Eine wesentliche Forderung ist hier die „Lüftungsstufe“ zum Feuchteschutz.
Im ersten Schritt zum Lüftungskonzept wird geprüft, ob eine ausreichende Belüftung der Wohneinheit durch die Gebäudehülle stattfinden kann. Wird hier festgestellt, das zusätzliche lüftungstechnische Maßnahmen zur Erfüllung der Forderungen notwendig werden, können anschließend an Hand der Werte konkrete Maßnahmen ausgewählt werden.
Umsetzung Lüftungskonzepts
Sind nach Lüftungskonzept lüftungstechnische Maßnahmen notwendig, muss nach Abwägung und Abstimmung festgelegt werden, welche Art der Wohnungslüftung umgesetzt werden soll. Hier wird zwischen der „freien Lüftung“ und der „mechanischen bzw. Ventilator gestützten Lüftung“ unterteilt. Die Umsetzung erfolgt in Abstimmung mit der ausführenden Firma.
Kommen zur allgemeinen Notwendigkeit, Anforderungen an Energie, Schallschutz, Hygiene, etc. dazu, kommt man um eine „mechanisch gestützte Lüftung“ kaum herum. Die Auslegung ist aufwendiger und erfolgt grundsätzlich in Zusammenarbeit mit einem TGA Fachplaner.